
In vielen Bestandsgebäuden aus den 1960er- und 1970er-Jahren stehen bis heute Nachtspeicherheizungen. Wer sie ausbauen und entsorgen möchte, muss besondere Vorschriften beachten, denn die Geräte können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Das Entsorgen einer Nachtspeicherheizung ist deshalb kein gewöhnlicher Sperrmüll. Dieser Ratgeber erklärt, welche Schadstoffe vorkommen, wie die Entsorgung abläuft und mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alte Nachtspeicherheizungen können Asbest, PCB und Chromat enthalten. Diese Stoffe machen eine fachgerechte Entsorgung notwendig.
- Beim Entsorgen fallen drei Abfallarten an: Gehäuse und Technik als Elektroschrott, giftige Bestandteile als Sondermüll und die schweren Heizsteine als Bauschutt.
- Enthält ein Gerät Schadstoffe, muss ein Fachbetrieb die Entsorgung übernehmen. Die Kosten liegen häufig zwischen rund 150 und 300 Euro pro Gerät.
Drei Schadstoffe im Blick behalten
Vor dem Entsorgen ist zu prüfen, welche Materialien im jeweiligen Gerät verbaut sind. Dafür dienen die Angaben auf dem Typenschild, mit denen sich Baujahr und Hersteller den bekannten Bauweisen zuordnen lassen. Entsorgungsbetriebe halten Listen bereit, in denen die Verwendung asbesthaltiger Bauteile vermerkt ist. Drei Schadstoffe sind relevant:
Asbest: Die meisten Hersteller beendeten die Asbestverwendung Mitte der 1970er-Jahre. Wurde ein Gerät nach dem jeweiligen Umstellungsjahr des Herstellers produziert, ist in der Regel kein Asbest enthalten. Im Zweifel gibt das Typenschild Auskunft.
PCB (polychlorierte Biphenyle): Dieser giftige Stoff kam länger zum Einsatz. Bei Geräten mit einem Herstellungsjahr vor 1989 ist von PCB auszugehen.
Chromat: Die potenziell krebserregende Chromverbindung findet sich in nahezu allen Heizsteinen unabhängig vom Baujahr und macht die Steine zu Sondermüll.
Ablauf der Entsorgung
Steht zweifelsfrei fest, dass ein altes Gerät weder Asbest noch PCB enthält, können Sie Gehäuse und Technik als Elektroschrott bei der regionalen Entsorgungsstelle abgeben. Die Heizsteine müssen zuvor demontiert und gesondert als Bauschutt entsorgt werden. Maßgeblich sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die das Vorgehen genau vorschreiben. Zu beachten ist das erhebliche Gewicht: Die Heizsteine wiegen je nach Gerät zwischen 50 und 300 Kilogramm.
Enthält das Gerät Schadstoffe, muss ein zugelassener Fachbetrieb die Entsorgung übernehmen. Dafür kommen zwei Methoden infrage: Entweder wird das komplette Gerät luftdicht verpackt und in einem Stück abtransportiert, oder es wird unter Schutzmaßnahmen vor Ort demontiert. In beiden Fällen ist der sichere Umgang mit den Schadstoffen entscheidend, um eine Belastung von Bewohnern und Umwelt zu vermeiden.
Diese Kosten fallen an
Die Kosten hängen von der Schadstoffbelastung und der Zahl der Geräte ab. Bei mehreren baugleichen Modellen werden häufig Pauschalen pro Gerät berechnet, die meist zwischen rund 150 und 300 Euro liegen. Bei einzelnen oder aufwendigeren Entsorgungen kommen weitere Posten hinzu:
- Anfahrt des Fachbetriebs
- Arbeitsleistung, meist mit zwei Personen
- Hebe- oder Kranhilfe für die schweren Steine
- Verpackungs- und Schutzmaterial
- Demontage der Heizsteine
- Rückbau der elektrischen Anschlüsse
- gegebenenfalls ein Unterdruckzelt bei Schadstoffbelastung
- Entsorgungsgebühr des Abnehmers
Warum sich der Austausch lohnt
Nachtspeicherheizungen gelten heute als eine der teuersten und ineffizientesten Heizarten. Sie wandeln teuren Strom direkt in Wärme um, ohne den Effizienzvorteil einer Wärmepumpe zu nutzen. Hinzu kommt, dass sich die Wärmeabgabe schlecht regeln lässt, weil die Speicher nachts aufgeladen werden und die Wärme über den Tag abgeben, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Wer die alten Geräte entsorgt, sollte den Anlass daher nutzen, um auf ein modernes, effizientes System umzusteigen und so die laufenden Kosten deutlich zu senken.
Für den Ersatz einer Nachtspeicherheizung kommen je nach Gebäude verschiedene Lösungen infrage, von der Wärmepumpe über eine wassergeführte Zentralheizung bis zu modernen Infrarotsystemen. Der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung wird zudem staatlich gefördert. Weil der Austausch häufig auch neue Heizkörper und Leitungen erfordert, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung, bei der Entsorgung und Neuanlage aufeinander abgestimmt werden.
Kosten senken und Folgearbeiten einplanen
Eine gute Möglichkeit, die Entsorgungskosten zu senken, ist die Kombination mit dem Kauf einer neuen Heizungsanlage oder neuer Heizkörper. Lassen Sie sich die Entsorgung in den Kostenvoranschlag aufnehmen. Denken Sie außerdem an mögliche Folgekosten, etwa das Renovieren von Wänden und Böden an den frei gewordenen Standplätzen. Wer eine Nachtspeicherheizung ersetzt, sollte den Anlass zugleich für den Umstieg auf ein effizientes, erneuerbares Heizsystem nutzen, da das Heizen mit Strom über Nachtspeicheröfen teuer ist und moderne Systeme wie die Wärmepumpe die Energiekosten deutlich senken. Zusammengefasst ist das Entsorgen einer Nachtspeicherheizung mit Aufwand und Kosten verbunden, aber gut planbar. Wer die verbauten Schadstoffe kennt, den richtigen Entsorgungsweg wählt und den Austausch mit dem Einbau einer effizienten neuen Heizung verbindet, spart Kosten und schafft die Grundlage für eine deutlich günstigere Wärmeversorgung. Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie sich zudem beim örtlichen Entsorger über die genauen Vorgaben und Annahmebedingungen informieren, da diese regional unterschiedlich sein können. So lassen sich Verzögerungen und unerwartete Zusatzkosten vermeiden, und die alte Anlage wird sicher und regelkonform entsorgt. Denken Sie dabei auch an eine spätere Renovierung der frei werdenden Standplätze, die sich gut mit dem Umbau kombinieren lässt.
Der Kostenrahmen hängt am Schadstoffbefund. Ältere Nachtspeicherheizungen können Asbest, Chromate oder teerhaltige Bestandteile enthalten, weshalb sie als gefährlicher Abfall gelten und nur von einem zugelassenen Fachbetrieb demontiert werden dürfen. Je Gerät ist grob mit 150 bis 400 Euro für Ausbau und Entsorgung zu rechnen, bei mehreren Geräten entsprechend mehr. Die Eigendemontage ist bei belasteten Geräten nicht zulässig und gefährdet die Gesundheit. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung sollte aufbewahrt werden.
