In Deutschland sind Feuerstätten genehmigungspflichtig. Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) sind entscheidende Vorschriften festgehalten.
Anforderungen werden unter anderem an den Brandschutz, den Wandabstand und die Feinstaub-Höchstwerte gestellt. Neben diesen überregionalen Gesetzen für Holzöfen existieren kommunale Ergänzungen. Jede Gemeinde kann Vorschriften in Bezug auf die Abgaswerte aufstellen, die im Einzelfall bei den zuständigen Behörden nachgelesen werden können. In einigen Fällen ist es Vorschrift, den Einbau von einer Fachfirma ausführen zu lassen.
Wird diese Vorgabe missachtet, kann keine Genehmigung für den Betrieb erteilt werden. Die Abnahme der Feuerstätte erfolgt durch den Schornsteinfeger, welcher im Zweifelsfall Hilfestellung in Bezug auf die Gesetzmäßigkeiten für Kaminöfen bietet.
Neue Gesetze für Holzöfen zum Brandschutz
Da jede Feuerstätte die potentielle Gefahr des Brandes beinhaltet, müssen zunächst einmal alle baulichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Einzuhaltende Mindestabstände
Die Gesetze für das Heizen mit einem Holzofen schreiben einen Mindestabstand von 20 Zentimetern zur Wand vor. Vor der Öffnung der Tür des Kaminofens müssen mindestens 50 Zentimeter Abstand eingehalten werden.
Brennbare Gegenstände dürfen sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Ofen befinden. Gegebenenfalls müssen Eigentümer eine nicht-brennbare Isolierung anbringen. Ist der Boden als brennbar eingestuft, ist eine Bodenplatte zu montieren. Diese reduziert die Brandgefahr und entschärft den Funkenflug in seiner Gefährlichkeit.
Die Feinstaubbelastung soll reduziert werden
Im Jahr 2010 wurden die Gesetze für Kaminöfen angepasst. Es wurden verbindliche Emissionsobergrenzen festgelegt. Moderne Ausführungen sind meistens so konstruiert, dass kein zusätzlicher Feinstaubfilter erforderlich ist. Ob die Vorschriften der Feinstaubverordnung eingehalten werden oder ob Anpassungen notwendig sind, ermitteln Sie anhand der Herstellerangaben oder dem Prüfsiegel am Kaminofen.
Gesetze für Holzöfen: Hinweise und Vorschriften für den Betrieb
Ein Ofen mit einer offenen Feuerstätte darf nicht durchgehend betrieben werden. Handelt es sich um einen wasserführenden Kaminofen, der zur Unterstützung oder als Ersatz der Heizungsanlage genutzt wird, müssen Sie eine geschlossene Feuerraumtür anbringen. Durch diese Maßnahme verläuft der ständige Betrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
Die Gesetze für Kaminöfen schreiben vor, dass die Verbrennungsluftzufuhr stets ausreichend sein muss. Im Falle von Niedrigenergiehäusern ist oftmals eine ergänzende externe Luftzufuhr erforderlich.
Welche Gesetze sind für Holzöfen bereits in Kraft getreten?
Wurde der Ofen nach dem 22. März 2010 eingebaut, dann kann er uneingeschränkt genutzt werden. Zwischen 1975 und 2010 errichtete Öfen unterliegen Übergangsfristen.
Die Fristen laufen zwischen 2017 und 2025 aus, abhängig vom genauen Baujahr. Erfolgte der Bau des Ofens vor dem Jahr 1995, dann die Emissionswerte der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (Stufe 1) eingehalten werden.
Was ändert sich für Verbraucher?
Moderne Kaminöfen produzieren weniger Schadstoffe als ältere Modelle. Aus diesem Grunde müssen Sie Öfen, deren Baujahr vor 1985 liegt, ersetzen. Alternativ ist auch der Einbau eines speziellen Filters möglich. Dessen Kosten betragen rund 800 bis 1.500 Euro. Es handelt sich nicht um den ersten Erlass dieser Art: Bereits 2015 wurde für viele Kaminöfen eine Austauschpflicht festgesetzt.
Damals waren Kaminöfen mit einem Baujahr von 1975 oder älter betroffen. Circa 150.000 bis 250.000 Öfen mussten ausgetauscht werden. In den Jahren 2020 und 2024 treten weitere neue Gesetze für Holzöfen in Kraft: Modell mit Baujahren vor 1995 beziehungsweise 2010 müssen erneuert werden, sollten die Auflagen nicht eingehalten werden können.