
Ein Umzug gehört für viele Menschen regelmäßig zum Leben, und dabei stellt sich die Frage nach der Anmeldung bei den Energieversorgern. Wer Strom bezieht und über eine Gaszentralheizung ohne eigenen Tank verfügt, muss sich auch beim Gasversorger anmelden. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Meist ist es Aufgabe des Mieters, sich bei den Versorgern anzumelden. In manchen Mehrfamilienhäusern rechnet der Vermieter zentral über die Nebenkosten ab.
- Beim Aus- und Einzug den Zählerstand notieren und im Übergabeprotokoll festhalten, um im Streitfall den korrekten Wert nachweisen zu können.
- Bei einem Umzug lässt sich der Anbieter oft frei wählen. Ein Vergleich der Konditionen und ein Blick auf Kündigungsfristen lohnen sich.
Muss ich selbst anmelden?
In den meisten Fällen ist es Aufgabe des Mieters, sich bei den Versorgungsunternehmen anzumelden. Nur in manchen, oft größeren Mehrfamilienhäusern ist der Vermieter Vertragspartner der Energieversorger. In diesem Fall erhalten Sie die jährliche Abrechnung über die Nebenkosten und zahlen die Abschläge zusammen mit der Miete. Umziehen ist heute alltäglich, sodass die Anmeldung von Strom und Gas zu den regelmäßigen Aufgaben rund um einen Wohnungswechsel gehört.
Beim bisherigen Versorger bleiben
Möchten Sie beim bisherigen Versorger bleiben, informieren Sie ihn rechtzeitig über den voraussichtlichen Umzugstermin. Strom und Gas werden nicht automatisch abgestellt. Beim Auszug notieren Sie den Zählerstand am Gaszähler und übermitteln ihn dem Versorger. Am neuen Wohnort notieren Sie bei der Übergabe die Zählernummer und den Zählerstand. Wichtig ist, den Zählerstand im Übergabeprotokoll zwischen Mieter und Vermieter beziehungsweise Käufer und Verkäufer festzuhalten, da sich im Streitfall darüber der korrekte Wert nachweisen lässt.
Den Anbieter beim Umzug wechseln
Viele fragen sich, ob beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht besteht. Grundsätzlich befreit ein Wohnungswechsel nicht automatisch von einem laufenden Vertrag: Kann der Anbieter am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen liefern, bleibt der Vertrag bestehen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt sein, andernfalls können die Versorger auf der Mindestlaufzeit und den Kündigungsfristen bestehen. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über die Fristen zu informieren, um gegebenenfalls fristgerecht zum Umzug aus dem Vertrag auszusteigen.
Die Berechnung der Abschläge
Wer in eine größere oder kleinere Wohnung zieht, hat einen anderen Energiebedarf. Bei der Anmeldung werden Vorauszahlungen festgesetzt, wobei sich die Anbieter oft an den Durchschnittswerten der Vormieter orientieren. Sind Sie mit dieser Schätzung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen und einen eigenen Vorschlag einreichen. Wichtig ist eine möglichst realistische Einschätzung, da sonst bei der Jahresabrechnung hohe Nachforderungen entstehen oder die monatliche Belastung zu hoch ausfällt. Berücksichtigen Sie dabei sowohl Ihren bisherigen Verbrauch als auch den des Vormieters, denn eine schlechte Wärmedämmung oder eine veraltete Heizung führen zu einem höheren Gasverbrauch.
Anbieter vergleichen und anmelden
Haben Sie zuvor mit einer Ölheizung oder mit Holz geheizt, haben Sie am neuen Wohnort die freie Wahl bei einem neuen Gasanbieter. Über Vergleichsportale lassen sich günstige Versorger finden, wobei Sie auf Vertragslaufzeiten, Boni und automatische Preiserhöhungen achten sollten. Die Anmeldung erfolgt bei vielen Anbietern bequem online, und die Unterlagen werden meist direkt zugesandt. Beim Anmelden führen viele Anbieter eine Bonitätsprüfung durch und fragen Informationen zum bisherigen Versorger ab.
Fazit
Praktisch ist es, die Anmeldung frühzeitig vor dem Umzug zu erledigen, damit am Einzugstag bereits Strom und gegebenenfalls Gas zur Verfügung stehen. Fehlt eine rechtzeitige Anmeldung, greift zwar meist die Grundversorgung des örtlichen Anbieters, diese ist jedoch häufig teurer als ein frei gewählter Tarif. Ein rechtzeitiger Vergleich und Wechsel spart daher nicht nur Aufwand, sondern oft auch bares Geld über das gesamte Vertragsjahr.
Zusammengefasst gehört das Anmelden von Strom und Gas zu den wichtigsten Aufgaben rund um einen Umzug. Meist ist der Mieter selbst zuständig, nur in manchen Mehrfamilienhäusern rechnet der Vermieter zentral ab. Entscheidend ist, die Zählerstände beim Aus- und Einzug genau zu notieren und im Übergabeprotokoll festzuhalten. Beim Umzug lässt sich der Anbieter häufig frei wählen, weshalb sich ein Vergleich der Konditionen lohnt. Wer die Abschläge realistisch schätzt und frühzeitig anmeldet, vermeidet hohe Nachzahlungen und teure Grundversorgungstarife.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand, das Einzugsdatum und Ihre Bankverbindung. Zu unterscheiden ist zwischen einer Ummeldung, bei der Sie einen bestehenden Vertrag an die neue Adresse mitnehmen, und einer Neuanmeldung bei einem anderen Anbieter. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Versorger meist die Abmeldung beim bisherigen Anbieter, sodass Sie sich um wenig kümmern müssen. Wichtig ist, dem alten Versorger die Schlussablesung mitzuteilen, damit die Endabrechnung korrekt erfolgt. Bewahren Sie die Anmeldebestätigungen und die notierten Zählerstände gut auf, da sie bei späteren Rückfragen zur Abrechnung hilfreich sind.
Ein zusätzlicher Tipp betrifft den Zählertausch: Wird während der Mietzeit ein Zähler ausgetauscht, sollten der alte und der neue Zählerstand samt Zählernummern notiert und vom Netzbetreiber bestätigt werden. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vermeiden. Auch beim Einzug in einen Neubau oder eine frisch sanierte Wohnung lohnt sich ein genauer Blick auf die Zählerdaten, da hier gelegentlich noch Bauzähler oder vorläufige Anschlüsse verbaut sind.
