In Deutschland sind im Jahr 2016 rund neun Prozent der Bürger umgezogen. Eine wichtige Frage beim Umzug betrifft die Anmeldung bei den Energieversorgern. Wer nicht energieautark ist, bezieht Strom extern. Bei vorhandener Gaszentralheizung und keinem Gastank ist auch die Anmeldung beim Gasversorger erforderlich. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte für die Anmeldung von Gas und Strom zusammengestellt.
Muss ich selbst Strom und Gas anmelden, wenn eine neue Wohnung bezogen wird?
In den meisten Fällen ist es die Aufgabe des Mieters, sich bei den Versorgungsunternehmen anzumelden. Lediglich in größeren Mehrfamilienhäusern kann es noch üblich sein, dass der Vermieter Vertragspartner der Energieversorgungsunternehmen ist. In diesem Fall erhalten Sie die jährliche Abrechnung vom Vermieter und überweisen die monatlichen Abschlagszahlungen gemeinsam mit der Miete.
Gas anmelden: Energieversorger helfen
Um die Konsumenten zu entlasten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, übernehmen viele Anbieter entscheidende Aufgaben für ihre zukünftigen oder bereits gewonnenen Kunden. Möchten Sie beim bisherigen Energieversorgungsunternehmen verbleiben, informieren Sie Ihren Vertragspartner rechtzeitig. Sie teilen den voraussichtlichen Umzugstermin mit – keine Angst, Strom und Gas werden nach Ablauf der Laufzeit nicht automatisch abgestellt. Beim Auszug notieren Sie den Zählerstand am Gaszähler und übermitteln die Daten Ihrem Versorger. Um am neuen Wohnort Strom und Gas anmelden zu können, notieren Sie die Zählernummer und den Zählerstand bei Übergabe der Wohnung oder des Hauses.
Achtung:
Der Zählerstand ist im zwischen Mieter und Vermieter beziehungsweise Käufer und Verkäufer erstellten Übergabeprotokoll zu notieren. Im Streitfall lässt sich darüber der korrekte Zählerwert nachweisen.
Kann ich bei einem neuen Anbieter Gas anmelden beim Umzug?
Viele Menschen fragen sich, ob ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht: Muss ich beim alten Anbieter Strom und Gas anmelden für die neue Wohnung oder kann ich mir den Anbieter frei aussuchen? Diese Frage lässt sicht unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Vertrages beantworten. Grundsätzlich befreit ein Wechsel der Wohnung nicht von der eingegangenen Verpflichtung. Sofern der Anbieter am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen liefern kann, bleibt der Vertrag bestehen. In den AGBs der Energieversorger kann optional ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Die Versorger können aber auch auf die Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit und die Einhaltung der Kündigungszeiten bestehen.
Tipp zum Strom und Gas anmelden:
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig über die Kündigungsfristen, sodass Sie eventuell noch fristgerecht zum Umzug aus dem Vertrag aussteigen können.
Die Berechnung der Beiträge
Viele Menschen ziehen in größere oder kleinere Wohnungen um. Dadurch ändert sich der voraussichtliche Energiebedarf. Wenn Sie Strom und Gas anmelden, werden Vorauszahlungen festgesetzt. Die Anbieter orientieren sich oftmals an den Durchschnittswerten der Vormieter. Sind Sie mit dieser Schätzung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen und einen eigenen Vorschlag bezüglich der Vorauszahlungen einreichen.
Tipp:
Versuchen Sie eine möglichst realistische Einschätzung vorzunehmen, da ansonsten bei der Jahresabrechnung hohe Nachforderungen entstehen beziehungsweise die monatliche Belastung zu hoch ist.
Bei einem Telefongespräch mit dem Energieversorgungsunternehmen erhalten Sie oftmals eine direkte Rückmeldung über den von Ihnen geschätzten Verbrauch. Sie sollten sowohl ihren eigenen bisherigen Verbrauch als auch den Verbrauch des Vormieters berücksichtigen.
Beispielsweise führen eine minderwertige Wärmedämmung des Hauses oder eine veraltete Heizungsanlage zu einem höheren Gasverbrauch.
Wo soll ich meinen Gaszähler anmelden?
Haben Sie in der alten Wohnung eine Ölheizung besessen oder mit Holz geheizt, dann haben Sie nach dem Umzug die freie Wahl bezüglich eines neuen Gasanbieters. Im Internet wählen Sie mittels Vergleichsportalen die günstigsten Versorger aus. Achten Sie die Vertragslaufzeiten, eventuelle Boni und automatische Preiserhöhungen, um den Vergleich optimal zu gestalten. Die Anmeldung erfolgt bei vielen Anbietern bequem online, oftmals erhalten Sie die Vertragsunterlagen direkt zugesandt. Wenn Sie Gas anmelden, führen viele Anbieter eine Bonitätsprüfung bei der Schufa durch. Zudem werden Informationen zum bisherigen Versorger beziehungsweise Ihrem Vertrag abgefragt, bevor Sie Strom und Gas anmelden können.