Ob Öl-, Gas- oder Wärmepumpenheizung – Legionellen stellen in jedem Heizungssystem ein gesundheitliches Risiko dar. Vor allem für ältere oder kranke Menschen sowie für Kinder sind die Bakterien eine oftmals tödliche Gefahr. Erfahren Sie, welchen Schutz eine Legionellenschaltung bieten kann und welche Pflichten für Vermieter bestehen.
Welcher Schutz soll gewährleistet werden?
Die Aufgabe der Legionellenschaltung ist die periodische Desinfektion des Wassers. Die Abtötung der Schadstoffe erfolgt durch eine vorübergehende Temperaturerhöhung. In der Theorie wird davon ausgegangen, dass sich ab 60 Grad Celsius Bakterien nicht mehr vermehren können. Aus Sicherheitsgründen erfolgt im Wassernetz eine Anhebung der Temperatur auf mindestens 70 Grad über einen Zeitraum von mehr als drei Minuten. Es werden folgende Bereiche erhitzt:
- Trinkwassererwärmer
- Warmwasserleitungsnetz
- Entnahmearmaturen
Kritik an der Legionellenschaltung
Die Legionellenschaltung ist Bestandteil der meisten Heizungssschaltungen. Kritiker führen an, dass der Programmzusatz in der Praxis seine Wirkung nicht erzielen würde, da er nicht automatisch ablaufe. Die Hausbesitzer müssten den Vorgang bewusst herbeiführen. Unter anderem müssen sie alle Entnahmearmaturen öffnen. Die korrekte Ausführung ist für den Erfolg entscheidend. Wurde die Anlage bereits kontaminiert, ist keine ausreichende Abtötung der Legionellen sowie anderer Bakterien und Viren mehr möglich. Es handelt sich somit um eine vorbeugende Maßnahme, die ohne weitere Vorkehrungen nicht ausreichend schützt.
Einer gegensätzlichen Sichtweise nach ist die Legionellenschaltung sogar kontraproduktiv. Biologen gehen davon aus, dass die Bakterien durch die regelmäßige Erhitzung resistent gegen Wärme werden können, was den Einsatz von hohen Temperaturen zur Abtötung verhindert. Sie können sich zudem in eine Art Ruhezustand versetzen und dadurch die Phase der Hitze überstehen.
Wie setze ich die Legionellenschaltung für die Wärmepumpe und andere Heizungsarten ein?
- Befürworter der Schaltung empfehlen, einmal pro Tag die Temperatur auf mindestens 60 Grad Celsius anzuheben. Die Temperatur der Legionellenschaltung stellt eine Erhöhung auf 70 Grad dar, was ausreichend Puffer für Schwankungen bietet.
- Biologen unterscheiden zudem zwischen der für die Verhinderung des Wachstums notwendigen Temperatur von 55 bis 60 Grad Celsius sowie der für das Abtöten der Bakterien erforderlichen Temperatur von mindestens 70 Grad Celsius. Unterhalb von 70 Grad Celsius wird lediglich die Vermehrung der Bakterien gestoppt, erst ab 70 Grad Celsius können Bakterien wirkungsvoll abgetötet werden.
Nach dem Aufheizen kühlt das Wasser ohne menschliches Zutun wieder ab. Wärmeentnahme und Wärmeverluste reduzieren die Temperatur. Das Umweltbundesamt (UBM) zweifelt an der Wirksamkeit der Legionellenschaltung, sodass die Trinkwasserverordnung bezüglich der Legionellen keine entsprechende Pflicht zur Programmierung enthält. In der Praxis ergeben sich Probleme mit der Realisierung der genauen Temperatur. Eine häufige Anhebung der Temperatur auf über 60 Grad Celsius kann zu Schäden an den Installationen führen.
Pflichten des Hauseigentümers
Hauseigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern sind laut Trinkwasserverordnung verpflichtet, für die Sicherheit in Bezug auf mögliche Verunreinigungen des Trinkwasserspeichers zu sorgen.
- Im Abstand von drei Jahren muss eine Überprüfung auf Belastungen mit Legionellen stattfinden. Dazu ist ein Legionellen Nachweis erforderlich.
- Von dieser Pflicht sind Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen, da sie nicht als Großanlagen gelten.
Die Trinkwasserverordnung ist im Hinblick auf Legionellen vor allem prüfend gestaltet. Zwar existiert für Privatanlagen keine Pflicht zu einer Legionellenschaltung, mögliche Belastungen sollen jedoch festgestellt werden, um gesundheitliche Risiken zu verringern. Entsprechende Probeentnahmestellen müssen vorschriftsmäßig installiert sein.
Untersuchung und Durchführung
Die zuständigen Landesbehörden veröffentlichen die Kontaktdaten der zugelassenen Untersuchungsstellen. Vermieter müssen die Nachweise über die erfolgreiche Durchführung der Überprüfung für mindestens zehn Jahre aufheben. Für Betreiber von öffentlichen Gebäude, beispielsweise Sportstätten gelten abweichende Vorschriften. In diesen Fällen muss die Temperatur der Legionellenschaltung mindestens 70 Grad betragen und entsprechende Installationen müssen vorhanden sein.