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Die Idee klingt verlockend: Altöl als Brennstoff für die Heizung zu nutzen und so direkt wiederzuverwerten. Allerdings stellt sich die Frage, wie umweltverträglich ein Altölbrenner ist und ob der Betrieb in Deutschland überhaupt zulässig ist. Wir sind diesen Fragen nachgegangen und haben die wichtigsten Antworten zum Thema Altölbrenner und Altölheizung zusammengestellt, damit Eigentümer wissen, worauf es rechtlich und technisch ankommt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Altölbrenner verbrennt Altöl oder verschiedene andere Öle zur Wärmegewinnung.
- In Privathaushalten ist die Verbrennung von Altöl in Deutschland in der Regel verboten.
- Zulässig ist sie nur mit Sondergenehmigung und meist erst in Anlagen über 100 kW.
- Viele Geräte erfüllen die Emissionsvorgaben der BImSchV nicht und haben keine deutsche Zulassung.
Welche Aufgabe erfüllt der Brenner?
Brenner gibt es für die unterschiedlichsten Brennstoffe wie Öl oder Gas. Von Zweistoffbrennern spricht man, wenn sie gasförmige und flüssige Stoffe verbrennen können. Für den Betrieb ist Luftzufuhr nötig, da der Brennstoff mit Sauerstoff verbrannt wird, um die entstehende Wärme zu nutzen. Flüssige Brennstoffe müssen dazu zerstäubt werden, was über Hilfsmedien oder Druckentspannung geschieht. Ein Universalbrenner kann verschiedene Ölarten verarbeiten, wobei jeder Brennstoff eine eigene, optimale Vorwärmtemperatur benötigt.
Die rechtliche Grundlage
Altöl unterliegt der Altölverordnung und muss fachgerecht entsorgt werden. Im Fachhandel werden zwar Altölbrenner angeboten, die theoretisch mit Altöl betrieben werden dürfen, doch vor dem Einsatz muss sichergestellt sein, dass die Nutzung mit den gesetzlichen Regelungen übereinstimmt. Für Privathaushalte ist die Verbrennung von Altöl in Deutschland in der Regel verboten. Ausnahmen können unter Auflagen für bestimmte Unternehmen erteilt werden: So ist das Verbrennen von Altöl nur mit einer Sondergenehmigung und in der Regel erst in Anlagen über 100 kW zulässig. Auch bei Universalbrennern sind rechtliche Besonderheiten zu beachten, da nicht alle Modelle eine deutsche Zulassung haben und im Einzelfall genehmigt werden müssen.
Eigenschaften und Umweltaspekte
Manche Altölheizungen eignen sich für diverse Ölsorten wie Motoren-, Pflanzen- oder Altöl. Häufig entsprechen die Abgaswerte jedoch nicht der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), sodass keine Zulassung für die Aufstellung in Deutschland erteilt wird und die Geräte nur im Ausland eingesetzt werden dürfen. Die Emissionsvorschriften dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt. Ein grundsätzliches Problem von Altöl ist, dass sich darin andere Substanzen abgelagert haben können, die bei der Verbrennung in die Luft gelangen, besonders wenn unbekannt ist, welche chemischen Verbindungen entstanden sind. Das macht die Verbrennung von Altöl aus Umwelt- und Gesundheitssicht heikel.
Einsatzbereiche und Preise
Universalölbrenner kommen vor allem in Produktionshallen, Werkstätten und Großräumen zum Einsatz, wo sie in Warmlufterzeugern anstelle klassischer Öl- oder Gasbrenner arbeiten. Für die flexible Nutzung verschiedener Öle sind nur kleine Umstellungen nötig. Ein bekannter deutscher Hersteller ist Kroll, dessen Universalölbrenner-Sortiment mehrere Leistungsklassen umfasst:
Modell |
Leistung (kW) |
Preis (laut Liste) |
| KG/UB20 | 26 bis 38 | 1.902 Euro |
| KG/UB20P | 14 bis 24 | 1.847 Euro |
| KG/UB55 | 37 bis 54 | 2.095 Euro |
| KG/UB70 | 56 bis 81 | 2.295 Euro |
| KG/UB100 | 81 bis 100 | 2.489 Euro |
| KG/UB150 | 93 bis 147 | 3.129 Euro |
| KG/UB200 | 131 bis 190 | 3.234 Euro |
Ist ein Altölbrenner sinnvoll?
Für private Eigentümer ist ein Altölbrenner in Deutschland in der Regel keine Option, da die Verbrennung von Altöl im Privathaushalt verboten ist und viele Geräte keine Zulassung haben. Selbst dort, wo Universalbrenner mit anderen Ölen betrieben werden dürfen, sind die rechtlichen Anforderungen hoch, und die Umweltbilanz ist wegen möglicher Schadstoffe im Öl kritisch zu sehen. Angesichts der Klimaziele, des steigenden CO2-Preises und der Förderung erneuerbarer Systeme ist das Verbrennen von Öl ohnehin ein Auslaufmodell. Wer heute eine neue Heizung plant, fährt mit einer geförderten Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Lösung meist besser. Für gewerbliche Sonderanwendungen mit entsprechender Genehmigung kann ein Universalbrenner dagegen in Einzelfällen infrage kommen.
Alternativen und richtige Entsorgung von Altöl
Statt Altöl zu verbrennen, sollte es fachgerecht entsorgt werden. Verkaufsstellen, die entsprechende Öle anbieten, sind zur Rücknahme gebrauchten Öls verpflichtet, und auch Wertstoffhöfe nehmen Altöl an. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Öl umweltgerecht aufbereitet oder entsorgt wird, ohne dass Schadstoffe in die Luft gelangen. Wer über eine neue Heizung nachdenkt, findet in modernen, erneuerbaren Systemen deutlich sinnvollere und förderfähige Alternativen. Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme sehr effizient und wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst, während Biomasseheizungen mit zugelassenen Brennstoffen eine klimaschonende Option darstellen. Auch Solarthermie kann die Wärmeversorgung sinnvoll ergänzen. Im Vergleich dazu ist ein Altölbrenner für private Eigentümer weder rechtlich noch ökologisch eine empfehlenswerte Lösung. Wer gewerblich eine Sonderanwendung plant, sollte die genehmigungsrechtlichen Anforderungen genau prüfen lassen.
Fazit
Ein Altölbrenner verbrennt Altöl oder andere Öle zur Wärmegewinnung, doch in Privathaushalten ist die Verbrennung von Altöl in Deutschland in der Regel verboten und nur mit Sondergenehmigung in größeren Anlagen zulässig. Viele Geräte erfüllen die Emissionsvorgaben der BImSchV nicht und haben keine deutsche Zulassung. Wegen möglicher Schadstoffe im Altöl ist der Betrieb zudem aus Umweltsicht problematisch. Für private Eigentümer ist ein Altölbrenner daher keine sinnvolle Wahl. Angesichts der Klimaziele und der Förderung erneuerbarer Heizungen ist eine moderne, geförderte Lösung wie die Wärmepumpe die bessere Alternative.
